AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachfolgend finden Sie die AGB der Elements of Art GmbH (im folgenden EoA genannt) in der jeweils aktuellsten Form.

§1 Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von EoA. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von EoA gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
EoA ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislistenusw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann EoA abweichend von §2(2.) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt EoA nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von EoA unter der URL http://www.eoa.de verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von (2.) anerkannt.

§2 Angebote, Preise

Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung von EoA zustande oder durch Ausführung der Dienstleistung. Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernisse.
Die Preise für Leistungen von EoA bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preislisten werden auf Anfrage bei EoA kostenlos zur Verfügung gestellt. EoA ist berechtigt die Preislisten jederzeit zu ändern und vom Vertragspartner den geänderten Preis zu fordern. Für Änderungen der Preislisten gelten §1(2.) und §1(3.) entsprechend.

§3 Leistungsumfang

EoA ist jederzeit berechtigt, die Leistungsbeschaffenheit zu ändern. Die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn EoA sie schriftlich bestätigt. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten §1(2.) und §1(3.) entsprechend.
EoA ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch EoA findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum von EoA.
Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühstmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt.
Soweit EoA unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit -mit Vorankündigung – eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungsoder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§4 Kündigung

Bei Auf- bzw. Verträgen ohne Mindestmietzeiten gilt für den Kunden und EoA eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Auf- bzw. Vertrag automatisch um einen Monat.
Bei Auf- bzw. Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Auf- bzw. Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Das Auf- bzw. Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Zahlungsfrist, wenn nicht 14 (vierzehn) Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich per Telefax oder Briefpost erfolgen. Eine Kündigung per Email ist nicht zulässig.
Bei zeitgleich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der Kündigung hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.

§5 Leistungsfristen, Termine

Sofern EoA die Nichteinhaltung der Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung von 0,5% der Rechnungssumme für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von EoA beruht.
EoA übernimmt keine Haftung (z.B. Reisekosten) für Schadensersatzansprüche für Seminartermine, die aufgrund von Umständen ausfallen, die EoA nicht zu verschulden hat.

§6 Abnahme, Gewährleistung

EoA informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von EoA binnen 7 (sieben) Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von EoA erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme.
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1.) genannten Frist. Im Falle einer nachweislich mangelhaften Leistung durch EoA, hat EoA nach einer entsprechenden Rüge, das Recht auf Nachbesserung.

§7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch EoA. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von EoA frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die EoA dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen, erfolgt nach Erbringung der Leistung durch EoA. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. (zweiten) Tag nach Absendung bei EoA, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EoA über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von EoA.
Werden bei EoA Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist EoA berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens zwei Abrechnungszeiträume ist EoA berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist EoA berechtigt, ab dem 20 (zwanzig) Tage des Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 3% des Rechnungsbetrages zu berechnen, es sei denn, dass EoA eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche von EoA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen Vertragsverhältnis zu.

§9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von EoA sachgerecht zu nutzen. Soweit EoA eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat EoA auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von EoA, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des §613a BGB auf Seiten des Kunden ist EoA berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Zugriffsmöglichkeiten zu den von EoA angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Die Nutzung der Dienstleistungen von EoA durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.
Mängel sind EoA unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat EoA die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen, Schäden und Mängel im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind EoA alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Abs.(1.) und (2.) so ist EoA zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3.) ist EoA nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle EoA überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
Der Kunde wird hiermit gem. §33 BDSG und §3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung durch EoA ein.
EoA steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei EoA oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.
Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über den Dienst oder aufgrund der Dienstleistungen von EoA keine für ihn nicht bestimmt Daten beschaffen oder verändern.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der EoA-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Usernamen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§11 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Der Kunde überträgt EoA alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne)
Soweit bei EoA oder von EoA beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz und /oder Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.
EoA haftet nicht dafür, dass die von dem Kunden oder Drittanbietern gelieferten Daten frei von Urheber- oder Leistungsschutzrechten sind. Wird EoA von dritter Seite wegen eines Verstoßes Urheber- oder/und Leistungsschutzrechtens in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet EoA von diesen Ansprüchen freizustellen.

§12 Haftung von EoA

Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von EoA liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netzte, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat EoA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EoA, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber EoA als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von EoA ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von EoA zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. EoA haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden, unabhängig davon, ob diese dem Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
EoA haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet EoA dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
Die Haftung von EoA beschränkt sich auf den Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes.
Die Erfüllung des Schadensersatzanspruches erfolgt durch Abtretung des Schadenersatzanspruches, den EoA gegenüber den Dritten hat, an den Kunden.

§13 Haftung des Kunden

Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an allen von ihm gelieferten Daten und Dateien (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu besitzen und, dass durch die Nutzung dieser Daten und Dateien Vertrag Urheber-. Leistungs- und Rechte Dritter nach dem gesetzlichen Datenschutz nicht verletzt werden.
Der Kunde versichert im übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von EoA erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die EoA und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von EoA durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von EoA und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtwidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von EoA entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde EoA und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von EoA herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen EoA Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde EoA die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Zugriffsmöglichkeit auf die EoA-Dienste sind nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sind zu unterlassen. Zusätzlich sind die EoA-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikalpolitischer oder radikalreligiöser Inhalte zu nutzen.
Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; EoA erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; EoA entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
EoA innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden vonPersonen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen EoA geführt wird, anzuzeigen.

§14 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz von EoA.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von EoA Gerichtsstand. EoA ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.
Zur Nutzung von Informations- und Datenmehrwertdiensten gelten die vertraglichen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Informations- und Datenmehrwertdiensten als Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.Im Fall der Überschneidung von Bestimmungen und/oder anders lautenden Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftform für Änderungen und/oder Ergänzungen, auch für Verzicht auf Schriftformerfordernis.

Mönchengladbach, 1.1.2005